HolyGrow

Cannabis Social Club

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FAQ HolyGrow

Häufige Fragen

Antworten rund um den Cannabis Social Club HolyGrow e.V.

Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — zu Verein, Mitgliedschaft, Anbau, Qualität und den gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).

01   Was ist der HolyGrow e.V.?

Der HolyGrow e.V. ist ein eingetragener Verein, der als Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz organisiert ist. Der Verein baut Cannabis gemeinschaftlich an und gibt es ausschließlich an seine eigenen Mitglieder weiter — nicht an Dritte und nicht auf einem freien Markt.

02   Welche Ziele verfolgt der Verein?

Wir schaffen einen sicheren, legalen und kontrollierten Zugang zu Cannabis für unsere Mitglieder. Dazu gehören Schadstofffreiheit, Transparenz und Qualitätsstandards, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und über sie hinausgehen.

Ebenso wichtig sind uns nachhaltige Anbaumethoden, Wissensvermittlung zum bewussten Umgang sowie eine moderne, regional verankerte Cannabiskultur, die gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt.

03   Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden können ausschließlich volljährige Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Das Gesetz erlaubt zudem nur eine einzige Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung gleichzeitig — eine parallele Mitgliedschaft in einem weiteren Club ist ausgeschlossen.

04   Wie läuft die Aufnahme ab?

Nach dem Aufnahmeantrag prüfen wir Volljährigkeit und Wohnsitz anhand eines amtlichen Ausweisdokuments. Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestdauer von drei Monaten begründet; erst danach ist eine Weitergabe rechtlich zulässig. Die Zahl der Mitglieder ist gesetzlich auf höchstens 500 begrenzt.

05   Welche Mengen sind gesetzlich zulässig?

Das KCanG sieht eine Weitergabe an Mitglieder von höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat vor. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine reduzierte Grenze von 30 Gramm pro Monat bei einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent.

Diese Grenzen sind für uns verbindlich und werden dokumentiert. Maßgeblich ist stets die jeweils geltende Gesetzesfassung.

06   Wie wird die Qualität sichergestellt?

Jede Pflanze wird vom Steckling bis zur Ernte dokumentiert. Wir arbeiten in kontrollierten Anbauräumen, verzichten auf unzulässige Pflanzenschutzmittel und legen Wert auf Schadstofffreiheit. Angaben zu Sorte und Wirkstoffgehalt werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

07   Wie ernst nehmen Sie Jugendschutz und Prävention?

Jugendschutz ist keine Formalie, sondern Vereinszweck. Minderjährige haben weder Zugang zu unseren Räumen noch zu Cannabis. Wir benennen eine Präventionsbeauftragte oder einen Präventionsbeauftragten, informieren faktenbasiert über Risiken und vermitteln bei Bedarf an Beratungsstellen.

08   Wie nachhaltig ist der Anbau?

Wir setzen auf ressourcenschonende Technik, sparsame Bewässerung, energieeffiziente Beleuchtung und die Wiederverwendung von Substraten, wo es sinnvoll und zulässig ist. Nachhaltigkeit verstehen wir als laufenden Prozess, nicht als Endzustand.

09   Darf im Verein konsumiert werden?

Nein. Der Konsum ist in den Räumen und im unmittelbaren Umfeld der Anbauvereinigung nicht erlaubt. Ebenso gelten die gesetzlichen Konsumverbote in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zu bestimmten Zeiten.

10   Was passiert mit meinen Daten?

[Diese Antwort ließ sich auf der Wix-Seite nicht aufklappen – bitte den Originaltext hier einsetzen. Inhaltlich gehört hierher: welche Daten bei Aufnahme und Weitergabe erhoben werden, wie lange sie gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat und mit welcher Software sie verarbeitet werden.]

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