HolyGrow e.V. · Sachliche Mitgliederinformation
Mitgliedschaften
Übersicht zu Laufzeit, Mitgliedsbeitrag und möglichen Weitergabemengen der Beitragsklassen. Die Angaben richten sich nach der Vereinssatzung, der Beitragsregelung, der behördlichen Erlaubnis und dem KCanG.
Übersicht der Beitragsklassen
Die Karten dienen ausschließlich der sachlichen Information. Aufnahme und Weitergabe sind nicht garantiert.
Finanzierung des Vereins: Die dargestellten Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Finanzierung der satzungsgemäßen, nichtgewerblichen Vereinsaufgaben – insbesondere des gemeinschaftlichen Eigenanbaus sowie der erforderlichen Betriebs-, Qualitäts-, Verwaltungs- und Präventionsaufgaben. Sie sind kein Kaufpreis für Cannabis und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Weitergabemenge.
Gold
Beitragsklasse- Laufzeit12 Monate
- Mitgliedsbeitrag5 € pro Monat
- Pro Kalendermonatbis zu 10 g
Sachliche Beitragsinformation
Aufnahmeantrag stellenBeitragsklasse Gold
Nach der derzeitigen Beitragsregelung beträgt die Laufzeit 12 Monate; der Mitgliedsbeitrag wird monatlich fällig. Die Klasse ist einer möglichen Weitergabemenge von höchstens 10 g pro Kalendermonat zugeordnet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Menge entsteht nicht.
Platin
Beitragsklasse- Laufzeit12 Monate
- Mitgliedsbeitrag15 € pro Monat
- Pro Kalendermonatbis zu 25 g
Sachliche Beitragsinformation
Aufnahmeantrag stellenBeitragsklasse Platin
Nach der derzeitigen Beitragsregelung beträgt die Laufzeit 12 Monate; der Mitgliedsbeitrag wird monatlich fällig. Die Klasse ist einer möglichen Weitergabemenge von höchstens 25 g pro Kalendermonat zugeordnet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Menge entsteht nicht.
Diamant
Beitragsklasse- Laufzeit12 Monate
- Mitgliedsbeitrag30 € pro Monat
- Pro Kalendermonatbis zu 50 g*
Sachliche Beitragsinformation
Aufnahmeantrag stellenBeitragsklasse Diamant
Nach der derzeitigen Beitragsregelung beträgt die Laufzeit 12 Monate; der Mitgliedsbeitrag wird monatlich fällig. Für Mitglieder ab 21 Jahren ist die Klasse einer möglichen Weitergabemenge von höchstens 50 g pro Kalendermonat zugeordnet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Menge entsteht nicht.
Hinweis: Die genannten Mengen bezeichnen lediglich Obergrenzen der jeweiligen Beitragsklasse und begründen weder ein Weitergaberecht noch einen Anspruch. Cannabis darf nur innerhalb der betriebenen Räumlichkeiten der Anbauvereinigung durch Mitglieder an gleichzeitig persönlich Anwesende weitergegeben werden. Pro Tag sind höchstens 25 g zulässig, für Mitglieder von 18 bis unter 21 Jahren gelten höchstens 30 g pro Kalendermonat und maximal 10 % THC; * die Weitergabe von 50 g pro Kalendermonat gilt ausschließlich für Mitglieder ab 21 Jahren.
Unverbindliche Terminorientierung
Vereinsinternes Planungsdatum berechnen
Der Rechner zeigt zur rein vereinsinternen Orientierung das Datum drei Monate nach dem geplanten Eintritt. Er bildet keine gesetzliche Wartefrist ab.
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Rahmenbedingungen
Zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen für Mitgliedschaft, Beiträge und Weitergabe auf einen Blick.
Mitgliedschaft
Mitglied kann nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und schriftlich oder elektronisch versichert, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören.
Persönliche Weitergabe
Die Weitergabe darf nur innerhalb des befriedeten Besitztums, durch ein Mitglied an ein Mitglied und bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit erfolgen. Bei jeder Weitergabe werden Mitgliedsausweis und amtlicher Lichtbildausweis kontrolliert.
Gesetzliche Höchstmengen
Ab 21 Jahren gelten höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Kalendermonat. Für Mitglieder von 18 bis unter 21 Jahren gelten ebenfalls höchstens 25 g pro Tag, 30 g pro Kalendermonat und maximal 10 % THC für das weitergegebene Cannabis.
Mindestmitgliedschaft
Die Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins muss eine Mindestdauer von drei Monaten vorsehen. Das ist keine gesetzliche Wartezeit bis zur ersten Weitergabe.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge müssen in der Vereinssatzung festgelegt sein. Eine ergänzende Beitragsregelung und die Angaben auf dieser Seite müssen damit übereinstimmen.
Werbeverbot
Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten. Diese Darstellung dient ausschließlich der sachlichen Information über vereinsinterne Rahmenbedingungen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Gesetz, die behördliche Erlaubnis, die Vereinssatzung und die Beitragsregelung. Genannt: § 1 KCanG, § 6 KCanG, § 16 KCanG, § 19 KCanG und § 29 KCanG.
Sachliche Fragen zu Satzung und Mitgliedschaft: holygrow@outlook.com
