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Cannabis Social Club

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Mitgliedschaften

HolyGrow e.V. · Sachliche Mitgliederinformation

Mitgliedschaften

Übersicht zu Laufzeit, Mitgliedsbeitrag und möglichen Weitergabemengen der Beitragsklassen. Die Angaben richten sich nach der Vereinssatzung, der Beitragsregelung, der behördlichen Erlaubnis und dem KCanG.

BeitragsklassenGold, Platin und Diamant
MonatlichSatzungsgemäße Mitgliedsbeiträge
12 MonateVorgesehene Laufzeit
WeitergabeNur persönlich und ohne Mengengarantie

Übersicht der Beitragsklassen

Die Karten dienen ausschließlich der sachlichen Information. Aufnahme und Weitergabe sind nicht garantiert.

Finanzierung des Vereins: Die dargestellten Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Finanzierung der satzungsgemäßen, nichtgewerblichen Vereinsaufgaben – insbesondere des gemeinschaftlichen Eigenanbaus sowie der erforderlichen Betriebs-, Qualitäts-, Verwaltungs- und Präventionsaufgaben. Sie sind kein Kaufpreis für Cannabis und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Weitergabemenge.

Unverbindliche Terminorientierung

Vereinsinternes Planungsdatum berechnen

Der Rechner zeigt zur rein vereinsinternen Orientierung das Datum drei Monate nach dem geplanten Eintritt. Er bildet keine gesetzliche Wartefrist ab.

Geplanter Eintritt in den Verein
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Rechtliche Hinweise

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen für Mitgliedschaft, Beiträge und Weitergabe auf einen Blick.

Mitgliedschaft

Mitglied kann nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und schriftlich oder elektronisch versichert, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören.

Persönliche Weitergabe

Die Weitergabe darf nur innerhalb des befriedeten Besitztums, durch ein Mitglied an ein Mitglied und bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit erfolgen. Bei jeder Weitergabe werden Mitgliedsausweis und amtlicher Lichtbildausweis kontrolliert.

Gesetzliche Höchstmengen

Ab 21 Jahren gelten höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Kalendermonat. Für Mitglieder von 18 bis unter 21 Jahren gelten ebenfalls höchstens 25 g pro Tag, 30 g pro Kalendermonat und maximal 10 % THC für das weitergegebene Cannabis.

Mindestmitgliedschaft

Die Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins muss eine Mindestdauer von drei Monaten vorsehen. Das ist keine gesetzliche Wartezeit bis zur ersten Weitergabe.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge müssen in der Vereinssatzung festgelegt sein. Eine ergänzende Beitragsregelung und die Angaben auf dieser Seite müssen damit übereinstimmen.

Werbeverbot

Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten. Diese Darstellung dient ausschließlich der sachlichen Information über vereinsinterne Rahmenbedingungen.

Sachliche Fragen zu Satzung und Mitgliedschaft: holygrow@outlook.com

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