Jugendschutz
Jugendschutz und Suchtprävention
HolyGrow e.V. ist eine Anbauvereinigung in Schönebeck (Elbe). Minderjährige bleiben außen vor. Mitglieder bekommen klare Grenzen und eine Ansprechperson, wenn der Konsum zur Belastung wird.
Jugendschutz
- Personen unter 18 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Gelände. Das Alter wird vor dem Einlass geprüft (§ 23 Abs. 1 KCanG).
- Mitgliedschaft und Weitergabe gibt es bei HolyGrow nur für Personen ab 21 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Das ist strenger als die gesetzliche Mindestgrenze.
- Jede Person darf nur einer Anbauvereinigung angehören.
- Am Eingang steht nur der Name des Vereins, keine Werbung und keine auffällige Gestaltung (§ 23 Abs. 2 und § 6 KCanG).
- Anbauflächen und Gewächshäuser sind gegen Einblick von außen geschützt (§ 23 Abs. 3 KCanG).
- Auf dem Gelände und in Sichtweite des Eingangs wird nicht konsumiert (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG). Konsum in Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
- Weitergabe nur an Mitglieder, nur im Vereinsheim, höchstens 25 g am Tag und 50 g im Monat (§ 19 KCanG).
Suchtprävention
Der Vorstand benennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Diese Person weist eine Schulung bei einer Suchtpräventions- oder Suchtberatungsstelle nach und ist für Mitglieder die Ansprechperson bei Fragen zur Suchtprävention (§ 23 Abs. 4 KCanG). Sie führt keine Therapie durch. Den Namen erfahren die Mitglieder über den Verein.
Im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept stehen die Maßnahmen des Vereins (§ 23 Abs. 6 KCanG): Risiken werden offen benannt, niemand wird zum Konsum gedrängt, die Mengengrenzen gelten.
Cannabis kann abhängig machen und die Psyche belasten. Je früher der Konsum beginnt, desto höher ist das Risiko. HolyGrow verharmlost das nicht.
Wer merkt, dass der Konsum zur Belastung wird, oder wer sich Sorgen um ein Mitglied macht, wendet sich an den Präventionsbeauftragten. Der Verein vermittelt an professionelle Hilfe (§ 23 Abs. 5 KCanG).
Hilfe vor Ort
AWO Kreisverband Salzland, Suchtberatungsstelle Schönebeck
Otto-Kohle-Straße 23
39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: 03928 702010
Beratungsstellen der AWO im Salzlandkreis
Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen
Vereinsinformation nach § 1 Nummer 13 KCanG. Diese Seite ist keine Werbung im Sinne des § 6 KCanG und keine medizinische oder therapeutische Beratung. Außerdem stehen die Satzung und das KCanG dazu.

