Mitglieder · Vorbestellung

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    Vorbestellung an den Vorstand

    Keine Zahlung, kein Kauf, kein Versand. Die Vorbestellung reserviert nur deine Menge; Ausgabe und Abrechnung erfolgen ausschließlich im Vereinsheim an Mitglieder ab 21 Jahren (§ 19 KCanG).

    Vorbestellung ist raus

    Der Vorstand hat deine Vorbestellung erhalten und meldet sich zur Abholung im Vereinsheim. Dein Warenkorb wurde geleert.

    Jugendschutz

    Jugendschutz und Suchtprävention

    HolyGrow e.V. ist eine Anbauvereinigung in Schönebeck (Elbe). Minderjährige bleiben außen vor. Mitglieder bekommen klare Grenzen und eine Ansprechperson, wenn der Konsum zur Belastung wird.

    Jugendschutz

    • Personen unter 18 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Gelände. Das Alter wird vor dem Einlass geprüft (§ 23 Abs. 1 KCanG).
    • Mitgliedschaft und Weitergabe gibt es bei HolyGrow nur für Personen ab 21 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Das ist strenger als die gesetzliche Mindestgrenze.
    • Jede Person darf nur einer Anbauvereinigung angehören.
    • Am Eingang steht nur der Name des Vereins, keine Werbung und keine auffällige Gestaltung (§ 23 Abs. 2 und § 6 KCanG).
    • Anbauflächen und Gewächshäuser sind gegen Einblick von außen geschützt (§ 23 Abs. 3 KCanG).
    • Auf dem Gelände und in Sichtweite des Eingangs wird nicht konsumiert (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG). Konsum in Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
    • Weitergabe nur an Mitglieder, nur im Vereinsheim, höchstens 25 g am Tag und 50 g im Monat (§ 19 KCanG).

    Suchtprävention

    Der Vorstand benennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Diese Person weist eine Schulung bei einer Suchtpräventions- oder Suchtberatungsstelle nach und ist für Mitglieder die Ansprechperson bei Fragen zur Suchtprävention (§ 23 Abs. 4 KCanG). Sie führt keine Therapie durch. Den Namen erfahren die Mitglieder über den Verein.

    Im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept stehen die Maßnahmen des Vereins (§ 23 Abs. 6 KCanG): Risiken werden offen benannt, niemand wird zum Konsum gedrängt, die Mengengrenzen gelten.

    Cannabis kann abhängig machen und die Psyche belasten. Je früher der Konsum beginnt, desto höher ist das Risiko. HolyGrow verharmlost das nicht.

    Wer merkt, dass der Konsum zur Belastung wird, oder wer sich Sorgen um ein Mitglied macht, wendet sich an den Präventionsbeauftragten. Der Verein vermittelt an professionelle Hilfe (§ 23 Abs. 5 KCanG).

    Hilfe vor Ort

    AWO Kreisverband Salzland, Suchtberatungsstelle Schönebeck
    Otto-Kohle-Straße 23
    39218 Schönebeck (Elbe)
    Telefon: 03928 702010

    Beratungsstellen der AWO im Salzlandkreis
    Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen