Mitglieder · Vorbestellung

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    Vorbestellung an den Vorstand

    Keine Zahlung, kein Kauf, kein Versand. Die Vorbestellung reserviert nur deine Menge; Ausgabe und Abrechnung erfolgen ausschließlich im Vereinsheim an Mitglieder ab 21 Jahren (§ 19 KCanG).

    Vorbestellung ist raus

    Der Vorstand hat deine Vorbestellung erhalten und meldet sich zur Abholung im Vereinsheim. Dein Warenkorb wurde geleert.

    Satzung · Regeln

    Satzung, Beitrag und Hausordnung

    HolyGrow e.V. ist eine Anbauvereinigung in Schönebeck (Elbe). Hier stehen die Eckpunkte der Satzung, die Beitragsklassen und die Regeln für die Abholung im Vereinsheim.

    Satzung

    HolyGrow e.V. ist ein eingetragener Verein und als Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz organisiert. Der Verein baut Cannabis gemeinschaftlich und nichtgewerblich an und gibt es nur an eigene Mitglieder weiter.

    • Mitglied bei HolyGrow kann nur werden, wer mindestens 21 Jahre alt ist. Das ist die Vereinsregel und strenger als das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren.
    • Dazu brauchst du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Alter und Wohnsitz weist du mit einem amtlichen Lichtbildausweis nach. Nach dem Gesetz setzt das einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten voraus.
    • Du versicherst schriftlich oder elektronisch, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören. Der Verein bewahrt diese Versicherung drei Jahre auf.
    • Eine Person kann nur einer Anbauvereinigung angehören. HolyGrow nimmt höchstens 500 Mitglieder auf. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
    • Die Mitgliedschaft dauert mindestens drei Monate. Das ist die satzungsgemäße Mindestdauer und keine Wartezeit bis zur ersten Weitergabe.
    • Liegt dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland, endet die Mitgliedschaft. Änderungen teilst du dem Verein unverzüglich mit.
    • Vorstand und andere vertretungsberechtigte Personen sind selbst Mitglieder.
    • Der Verein finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge. Der Beitrag ist kein Kaufpreis für Cannabis.
    • Anbau und Weitergabe starten erst mit der behördlichen Erlaubnis und bleiben innerhalb der genehmigten Mengen. Der Antrag auf Anbauerlaubnis ist noch im Verfahren.
    Beitrag
    • Gold: 5 € im Monat, mögliche Obergrenze 10 g pro Kalendermonat.
    • Platin: 15 € im Monat, mögliche Obergrenze 25 g pro Kalendermonat.
    • Diamant: 30 € im Monat, mögliche Obergrenze 50 g pro Kalendermonat.
    • Die Laufzeit beträgt nach der derzeitigen Beitragsregelung 12 Monate. Der Beitrag wird monatlich fällig.
    • Die Grammzahlen sind Obergrenzen der Klasse. Sie garantieren keine Menge und begründen keinen Anspruch.
    • Gesetzlich bleiben höchstens 25 g am Tag und 50 g im Kalendermonat.
    • Die Beiträge finanzieren den gemeinschaftlichen Eigenanbau sowie Betrieb, Qualität, Verwaltung und Prävention.

    Die Übersicht der Klassen steht auf der Seite Mitgliedschaften.

    Hausordnung

    Im Vereinsheim gilt, was das Gesetz für das befriedete Besitztum vorschreibt, zusammen mit diesen Vereinsregeln.

    • Zutritt haben Mitglieder und Personen, die der Verein einlässt. Unter 18 Jahren gibt es keinen Zutritt.
    • Bei jeder Weitergabe werden Mitgliedsausweis und amtlicher Lichtbildausweis geprüft.
    • Konsum auf dem Vereinsgelände und in Sichtweite des Eingangs ist verboten. Die weiteren Schutzregeln stehen auf der Seite Jugendschutz und Suchtprävention.
    • Cannabis geht nicht an Dritte. Versand und Lieferung sind verboten.
    • Anweisungen des Ausgabeteams sind verbindlich. Wer den Ablauf stört, kann des Geländes verwiesen werden.
    Abholung im Vereinsheim
    • Abgeholt wird nur persönlich vom Mitglied selbst, im Vereinsheim, und nur wenn das ausgebende und das entgegennehmende Mitglied gleichzeitig anwesend sind.
    • Eine Vorbestellung im Shop ist kein Kauf und keine Zahlung. Sie reserviert nur eine gewünschte Menge, soweit sie verfügbar ist.
    • Der Vorstand bestätigt den Abholtermin. Ausgegeben wird ausschließlich im Vereinsheim und nur an Mitglieder ab 21 Jahren.
    • Liegt die Menge über 25 g am Tag, teilt der Vorstand sie auf mehrere Termine auf.
    • Pro Kalendermonat gilt die Obergrenze deiner Beitragsklasse, höchstens jedoch 50 g.
    Öffnungszeiten

    Eine laufende Schalterzeit gibt es noch nicht. Die Anbauerlaubnis ist im Verfahren, deshalb findet derzeit keine Ausgabe statt.

    Sobald ausgegeben wird, gilt nur der Termin, den der Vorstand dir bestätigt, und nur innerhalb der Zeiten, die am Vereinsheim aushängen. Außerhalb dieses Fensters gibt es keine Weitergabe.

    Den konkreten Termin bekommst du als Rückmeldung auf deine Vorbestellung. Feste Wochentage veröffentlicht der Verein, sobald die Ausgabe startet.

    Verspätung und Nichtabholung
    • Bist du innerhalb des bestätigten Zeitfensters verspätet, bekommst du deine Menge noch, solange das Ausgabeteam da ist und Tages- und Monatsgrenze es hergeben.
    • Ist die Ausgabe beendet, wird nicht nachgereicht. Es gibt keine Lieferung nach Hause und kein Lager für einen späteren Wunschtag.
    • Holst du nicht ab, endet die Reservierung mit dem Termin. Das Cannabis bleibt beim Verein und kann anderen Mitgliedern zugeordnet werden.
    • Kannst du den Termin nicht wahrnehmen, sag vorher ab, am besten als Antwort auf die Terminbestätigung. Dann kann die Menge neu eingeplant werden.
    • Der Mitgliedsbeitrag bleibt fällig. Er ist kein Preis für die nicht abgeholte Menge und wird dafür nicht erstattet.
    • Eine neue Vorbestellung ist möglich, soweit deine Monatsgrenze und die Verfügbarkeit es erlauben.

    Diese Seite fasst die Vereinsregeln zusammen. Maßgeblich bleiben Satzung, Beitragsregelung, behördliche Erlaubnis und das Konsumcannabisgesetz, insbesondere § 16 und § 19. Sie ist eine Vereinsinformation und keine Werbung im Sinne des § 6 KCanG. Außerdem steht das Gesetz im KCanG.